Aktualisierte Auslegungs- und Anwendungshinweise
Die Rechtsanwaltskammer hat als zuständige Aufsichtsbehörde für ihren Kammerbezirk gem. § 51 Abs. 8 GwG den Verpflichteten regelmäßig aktualisierte Auslegungs- und Anwendungshinweise für die Umsetzung der Sorgfaltsplichten und internen Sicherungsmaßnahmen nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zur Verfügung zu stellen. Die Aufsichtsbehörde kann diese Pflicht gem. § 51 Abs. 8 S. 2 GwG auch dadurch erfüllen, dass sie solche Hinweise, die durch Verbände der Verpflichteten erstellt worden sind, genehmigt. Die am 15. Februar 2021 durch das Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer beschlossene 5. Auflage der Auslegungs- und Anwendungshinweise wurde durch Beschluss des Vorstands der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Bremen am 10. März 2021 genehmigt und ist nachfolgend eingestellt (siehe unten)
In der 5. Auflage der Auslegungs- und Anwendungshinweise sind die zum 01. Januar 2020 in Kraft getretenen neuen Regelunge des GwG und die seit dem 01. Oktober 2020 geltende Verordnung zu dem nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich (GwGMeldeV-Immobilien) berücksichtigt. Die Verordnung bestimmt Sachverhalte bei Immobilientransaktionen, die von Verpflichteten der rechtsberatenden Berufe an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) zu melden sind. Meldepflichtig sind typisierte Sachverhalte bei Immobilientransaktionen, die aufgrund bestimmter Auffälligkeiten einen möglichen Zusammenhang zu Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung aufweisen. So müssen unter anderem Sachverhalte gemeldet werden, bei denen die Transaktion einen Bezug zu Staaten aufweist, die nach EU- oder FATV-Vorgaben als Risikostaaten gelistet sind, oder bei denen Auffälligkeiten im Zusammenhang mit den beteiligten Personen bestehen.
Die bisher veröffentlichte frühere Version der Auslegungshinweise (Stand Juli 2020) ist nachfolgend eingestellt
GwG Muster Risikoanalyse (Stand Februar 2021)
Hier finden Sie ein Muster für die Erstellung einer Risikoanalyse nach § 5 GwG. Dieses muss selbstverständlich an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden und dient lediglich als Orientierungshilfe.
Erste Nationale Risikoanalyse
Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
2018/2019
Das Bundesministerium der Finanzen hat die Ergebnisse der ersten Nationalen Risikoanalyse zur Bekämpfung von Geldwäsche
und Terrorismusfinanzierung veröffentlicht (www.nationale-risikoanalyse.de). Insbesondere auf den Seiten 110/111 befasst sich der Bericht unter der Überschrift „Rechtsberatung und Freie Berufe“ auch mit der Risikoeinschätzung im Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit.