Hinweisgebersystem nach § 53 GwG

Hinweise nach § 53 Abs. 1 GwG nimmt der Geldwäschebeauftragte der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Bremen entgegen. Die Hinweise können anonym erfolgen. Diese sind an folgende Anschrift zu richten:

 

Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen

Körperschaft des öffentlichen Rechts

-Geldwäschebeauftragter-

Knochenhauerstraße 36/37

28195 Bremen