Hinweise zum Geldwäschegesetz (GwG)

Aktualisierte Auslegungs- und Anwendungshinweise

 

Die Rechtsanwaltskammer hat als zuständige Aufsichtsbehörde für ihren Kammerbezirk gem. § 51 Abs. 8 GwG den Verpflichteten regelmäßig aktualisierte Auslegungs- und Anwendungshinweise für die Umsetzung der Sorgfaltsplichten und internen Sicherungsmaßnahmen nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zur Verfügung zu stellen. Die Aufsichtsbehörde kann diese Pflicht gem. § 51 Abs. 8 S. 2 GwG auch dadurch erfüllen, dass sie solche Hinweise, die durch Verbände der Verpflichteten erstellt worden sind, genehmigt. Die am 4. November 2022 durch das Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer beschlossene 7. Auflage der Auslegungs- und Anwendungshinweise wurde durch Beschluss des Vorstands der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Bremen am 16. November 2022 genehmigt und ist nachfolgend eingestellt:

 

Download
Auslegungs- und Anwendungshinweise 7. Auflage 2022
2022_375Anlage1.pdf
Adobe Acrobat Dokument 624.6 KB

Registrierungspflicht gemäß § 45 Abs. 1 S. 2 Geldwäschegesetz (GwG)

- Informationsschreiben und Aufruf zur Registrierung

 

Seit 01. Januar 2020 ist die neue Fassung des GwG in Kraft mit erweiterten und verschärften Verpflichtungen abzielend auf eine effektivere Geldwäscheprävention. Mit der Gesetzesänderung wurde unter anderem – unabhängig von der Abgabe einer Verdachtsmeldung – auch die Pflicht zur elektronischen Registrierung bei der Zentrale für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit – FIU) für Verpflichtete eingeführt (§ 45 Abs. 1 S. 2 GwG). Hierfür stellt die FIU das elektronische Meldeportal goAML (https://goaml.fiu.bund.de/Home) zur Verfügung. Die Pflicht zur Registrierung besteht mit Inbetriebnahme des neuen Informationsverbundes der FIU, spätestens jedoch ab dem 01. Januar 2024 (§ 59 Abs. 6 S. 1 GwG). Insbesondere Mitgliedern, die verstärkt Kataloggeschäfte betreiben, empfehlen wir, diesen Registrierungsaufwand bereits jetzt zu erledigen.

 

Für weitere Informationen zur elektronischen Registrierung bei der FIU verweisen wir auf das Informationsschreiben der FIU zur Registrierung. Mit der Registrierung tragen Sie zugleich zur Schaffung angemessener geschäftsbezogener interner Sicherungsmaßnahmen nach § 6 Abs. 2 Nr. 1 lit. c) GwG bei.

GwG Muster Risikoanalyse Kanzlei

Anbei finden Sie Beispiele einer Risikoanalyse gem.§ 5 GwG für die Kanzlei sowie für eine individuelle Risikoanalyse des Verpflichteten. Diese hat die Arbeitsgruppe GwG bei der Bundesrechtsanwaltskammer erarbeitet. Es sind Muster, die selbstverständlich der konkret vorliegenden Begebenheiten geprüft und entsprechend angepasst werden müssten

Download
Musterrisikoanalyse Kanzlei (Stand November 2022)
2022_377Anlage1.pdf
Adobe Acrobat Dokument 463.5 KB
Download
Musterrisikoanalyse individuell (Verpflichteter)
2022_377Anlage2.pdf
Adobe Acrobat Dokument 448.3 KB
Download
Leitlinien der Financial Action Task Force zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung für Angehörige der Rechtsberufe
FATF-Leitfaden übersetzt.pdf
Adobe Acrobat Dokument 2.0 MB

Erste Nationale Risikoanalyse

Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

2018/2019

 

Das Bundesministerium der Finanzen hat die Ergebnisse der ersten Nationalen Risikoanalyse zur Bekämpfung von Geldwäsche

und Terrorismusfinanzierung veröffentlicht (www.nationale-risikoanalyse.de). Insbesondere auf den Seiten 110/111 befasst sich der Bericht unter der Überschrift „Rechtsberatung und Freie Berufe“ auch mit der Risikoeinschätzung im Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit.

 

 

Download
Anordnung der HRAK Bremen
Anordnung_GwG.pdf
Adobe Acrobat Dokument 62.2 KB
Download
Anordnung der HRAK Bremen nach § 6 Abs. 9 Geldwäschegesetz (interne Sicherungsmaßnahmen)
Anordnung § 6 Abs. 9 GwG 09.01.2019.pdf
Adobe Acrobat Dokument 40.3 KB