Elektronischer Rechtsverkehr

Verpflichtender elektronischer Rechtsverkehr an den Bremer Fachgerichten

Ab dem 01.01.2022 gilt bundesweit der verpflichtende elektronische Rechtsverkehr und Sie werden schriftlich einzureichende Anträge, Erklärungen und vorbereitende Schriftsätze bei den Gerichten nur noch elektronisch einreichen können. Ein von der IT-Stelle der Justiz Bremen erstelltes Merkblatt mit Hinweisen, die bei Erstellen und Versand der elektronischen Dokumente beachtet werden sollten, finden Sie hier.

Merkblatt zum elektronischen Rechtsverkehr mit der Justiz für die HRAK Bremen (12/2021)

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Merkblatt zum elektronischen Rechtsverkehr mit der Justiz für die HRAK Bremen
Merkblatt zum elektronischen Rechtsverke
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Aktuelle Informationen zum beA

Aktuelle Meldungen und weitere Informationen zum beA finden Sie hier.

Mit Blick auf den Beginn der aktiven beA-Nutzungspflicht zum 01.01.2022 finden Sie hier zwei Beiträge aus dem BRAK-Magazin, Heft 6/2021.

 

Der erste Beitrag "Verpflichtender elektronischer Rechtsverkehr ab 01.01.2022 - Fragen und Antworten zur Vorbereitung auf die aktive Nutzungspflicht" greift eine ganze Reihe häufiger Fragen auf. Der zweite Beitrag "Technische Probleme bei der Einreichung per beA - was ist zu tun? Die Ersatzeinreichung bei vorübergehenden technischen Störungen" stellt die Ersatzeinreichung nach § 130d ZPO dar.

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Verpflichtender elektronischer Rechtsverkehr ab 01.01.2022 - Fragen und Antworten zur Vorbereitung auf die aktive Nutzungspflicht
Elektronischer Rechtsverkehr ab 01.01.22
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Technische Probleme bei der Einreichung per beA - was ist zu tun?
Technische Probleme bei der Einreichung
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Veranstaltungshinweise "beA-Booster"

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Infoblatt beA 2022
Infoblatt_RAK_beA_2022.pdf
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Online-Kurse zum beA

Das Deutsche Anwaltsinstitut DAI bietet einen 4-teiligen Kurs mit den jeweils ca. 30-minütigen Einheiten

 

1. Die ersten Schritte zur Nutzung des beA

2. Kommunikation mit Gerichten und Kollegen über das beA

3. Die Rechtevergabe im beA

4. Mandantenkommunikation über das beA

 

sowohl in Präsenzform als auch online an.

 

Die Kurse sind sowohl für Rechtsanwälte als auch für Mitarbeiter und unabhängig davon geeignet, ob eine spezielle Kanzleisoftware eingesetzt wird.

 

Das DAI ist Kooperationspartner der HRAK Bremen. Als Kammermitglied zahlen Sie somit einen ermäßigten Kostenbeitrag.

 

Zu weiteren Informationen und zur Anmeldung gelangen Sie hier

Online-Training LIVE: beA Quick Wins -Anwendercoaching (nicht nur) für Kanzleimitarbeiter

Hierbei handelt es sich um ein weiteres Fortbildungsformat zum beA, laut DAI kompakt und praxisnah, zeitlicher Umfang: 2 Stunden. Nähere Informationen erhalten Sie hier.

Online-Hilfe zum beA

Informationen zur online-Hilfe finden Sie hier

Newsletter zum beA

Alle Newsletter zum beA finden Sie hier

und einen Index mit allen im beA-newsletter behandelten Themen finden Sie hier