Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen
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Gebührenordnung der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Bremen

in der Fassung vom 18. April 2012

Die Kammerversammlung der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Bremen hat durch Beschluss vom 18. April 2012 gem. § 89 Abs. 2 Nr. 2 BRAO die Satzung der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Bremen über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für das Zulassungsverfahren, Vertreterberstellung und Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung, beschlossen auf den Kammerversammlungen am 17. Februar 1999 und 27. Februar 2002, geändert und wie folgt neu gefasst:

§ 1 Gebührenpflicht


Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen erhebt die in dieser Satzung festgelegten Gebühren.

§ 2 Gebührenschuldner/in


Zur Zahlung der Gebühr ist der/die Antragsteller/in verpflichtet.

§ 3 Höhe der Gebühren

 

  1. Die Gebühr für die Bearbeitung eines Antrages auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft (§ 6 BRAO) sowie eines Antrags auf Aufnahme ausländischer oder europäischer Anwälte oder Rechtsbeistände in die Rechtsanwaltskammer (§§ 206, 209 BRAO, §§ 2-4, 11-15 EuRAG) beträgt 230,00 €.

  2. Die Gebühr für die Bearbeitung eines Antrags auf Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft (§ 59c BRAO) beträgt 770,00 €. Für das Verfahren auf Zulassung der Geschäftsführer der Rechtsanwalts-GmbH zur Rechtsanwaltsanwaltschaft bleibt es bei der Gebühr gem. Ziffer 1.
  3. Die Gebühr für die Bearbeitung eines Antrags auf Verlegung der Kanzlei in den Bezirk der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Bremen (§ 27 Abs. 3 BRAO) beträgt 65,00 €.

  4. Für die Bestellung eines Vertreters (§§ 53 Abs. 2 Satz 3, 161 BRAO) wird eine Gebühr von 30,00 € erhoben.
  5. Für die Bearbeitung eines Antrags auf Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung wird eine Gebühr in Höhe von 130,00 € erhoben.


§ 4 Fälligkeit


Die Gebühr ist mit Antragstellung fällig.

§ 5 Auslagen

 

  1. In der Verwaltungsgebühr sind die der Rechtsanwaltskammer erwachsenen Auslagen inbegriffen.
  2. Für Mahnungen ist eine Mahngebühr in Höhe von 13,00 € zu entrichten.


§ 6 Inkrafttreten


Diese Gebührenordnung tritt am 19. April 2012 bzw. am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Rundschreiben der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Bremen in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung vom 17. Februar 1999 / 27. Februar 2002 außer Kraft.