in der Fassung vom 18. April 2012
Die Kammerversammlung der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Bremen hat durch Beschluss vom 18. April 2012 gem. § 89 Abs. 2 Nr. 2 BRAO die Satzung der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Bremen über
die Erhebung von Verwaltungsgebühren für das Zulassungsverfahren, Vertreterberstellung und Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung, beschlossen auf den Kammerversammlungen am 17. Februar 1999 und
27. Februar 2002, geändert und wie folgt neu gefasst:
§ 1 Gebührenpflicht
Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen erhebt die in dieser Satzung festgelegten Gebühren.
§ 2 Gebührenschuldner/in
Zur Zahlung der Gebühr ist der/die Antragsteller/in verpflichtet.
§ 3 Höhe der Gebühren
§ 4 Fälligkeit
Die Gebühr ist mit Antragstellung fällig.
§ 5 Auslagen
§ 6 Inkrafttreten
Diese Gebührenordnung tritt am 19. April 2012 bzw. am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Rundschreiben der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Bremen in Kraft. Gleichzeitig tritt die
Gebührensatzung vom 17. Februar 1999 / 27. Februar 2002 außer Kraft.