Bürgerservice

Abgrenzung zu anderen Berufsgruppen

De Beratung in rechtlichen Fragen ist schwer abgrenzbar. Rechtsfragen werden bei dem Umgang mit Banken, bei der Inanspruchnahme des Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers und Unternehmensberaters, bei der Zusammenarbeit mit Sachverständigen aller Sparten berührt. Häufig drängt sich der Eindruck auf, man müsse nicht unbedingt auf den Rat einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts zurückgreifen.

 

Sich ausschließlich an dem Rat eines Spezialisten zu orientieren, der nicht juristisch ausgebildet ist, kann fatale Folgen haben: So gab es schon oft ein böses Erwachen, wenn betriebliche Angelegenheiten rein steuerlich betrachtet wurden und sich später im Rahmen einer Ehescheidung herausstellt, dass wichtige Rechtspositionen an den Ehegatten übertragen worden waren. Wie oft sind zwar reizvolle Geschäfte angeschoben worden, deren Vertragswerke später Probleme bescheren. Wie oft lassen sich auch gegenüber Banken Konditionen aushandeln, die im ausschließlichen Gespräch mit Bankenvertretern nie zur Sprache kommen. Wie viele gewerbliche Mietverträge werden ungeprüft formularmäßig unterzeichnet und entpuppen sich erst später als Fußangeln. Wie viele Allgemeine Geschäftsbedingungen sind für beide Vertragsteile undurchschaubar und in ihrer Konsequenz oft erst Jahre später ein Quell von Problemen.

 

Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind erfahren und erprobt im Umgang mit vertraglichen Klauseln aller Art. Wer im Vorfeld auf anwaltlichen Rat baut, spart oft langfristig erhebliche Kosten. Hier ist die Neigung, bei Vertragsabschluß Rechtsanwaltsgebühren zu sparen, oft eine kostspielige Entscheidung für die Zukunft. Natürlich sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nicht unfehlbar. Ihre gesetzliche Verpflichtung, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 € zu unterhalten sichert ihre Mandanten aber in einem Maße ab, wie es nur bei wenigen Berufsgruppen sonst der Fall ist.